Als Unternehmensleiterin oder Unternehmensleiter mit Organhaftung sind Sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Mit der Übernahme einer Leitungsfunktion werden Ihnen Pflichten übertragen, die oftmals gesetzlich nicht klar formuliert sind. Zudem kommt es zu einer immer strengeren Rechtsprechung sowie zu einer verstärkten Sensibilisierung der Medien für Fehlentscheidungen in Unternehmen. Durch Ihre umfassende Verantwortung in den Bereichen Organisation, Auswahl und Überwachung kann schnell der Vorwurf einer Pflichtverletzung erhoben werden.
Dabei kann bereits ein fahrlässiger Fehler zu einem immensen Schaden führen – für den Sie als Mitglied der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats oder Vorstands unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Durch diese Faktoren sind Unternehmensleitende immer seltener dazu bereit, das Haftungsrisiko zu tragen.
Der Begriff der D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Sprachgebrauch und steht für Directors and Officers Liability Insurance und sichert Leitungsorgane sowie leitende Angestellte gegen Schadenersatzansprüche wegen (vorgeworfener) unternehmerischer Fehlentscheidungen ab.
Welche Vorteile bringt eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen und dient somit dem Schutz Ihres Privatvermögens.
Sie greift auch bei gesamtschuldnerischer Haftung, da die Leitungsorgane im Ernstfall auch für Fehler ihrer Kolleginnen und Kollegen einstehen müssen.
Zudem schützt die D&O-Versicherung die Bilanz des Unternehmens, denn Schadenersatzforderungen können das Privatvermögen der in Anspruch Genommenen übersteigen (Unternehmensschutz).
Ein weiterer Vorteil: Auch unbekannte Fehler aus der Vergangenheit sind abgesichert. Manche Pflichtverletzungen erweisen sich erst nach Jahren als solche. Deshalb sind bei der D&O-Versicherung auch die Managementfehler mitversichert, die zwar im Vorfeld des Vertragsabschlusses stattgefunden haben, aber bei Unterzeichnung noch nicht bekannt waren.
Welchen Deckungsumfang bietet die D&O-Versicherung?
Gegenstand der Deckung sind Ansprüche, die zu Vermögensschäden führen und für die die Unternehmensleiterinnen und Unternehmensleiter aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen schadenersatzpflichtig sind. Gedeckt sind Ansprüche des Unternehmens gegen das Management.
Bei einer Inanspruchnahme liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass Sie immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt haben. Die Frage nach der Schuldhaftigkeit führt oft zu einem Rechtsstreit.
Die D&O-Versicherung umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Befriedigung berechtigter Ansprüche.
Wer kann eine D&O-Versicherung abschließen?
Die D&O-Versicherung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Gesellschaften und Non-Profit-Organisationen abgeschlossen werden.
In der Regel ist der Versicherungsnehmer der D&O-Versicherung das Unternehmen selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Einzelpersonen eine solche Versicherung abschließen – etwa wenn das Unternehmen sich weigert, die Prämienzahlung zu leisten.