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Schutz vor Vermögensschäden für Ihre Führungskräfte

WIR HALTEN IHNEN DEN RÜCKEN FREI

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat.

Insbesondere ist diese Versicherung für Berufsgruppen unverzichtbar, deren Tätigkeit vorwiegend in einer vermögensbezogenen Beratung und Betreuung besteht. 

Damit deckt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung das Haftpflichtrisiko aus einer fehlerhaften Beratung oder einer sonstigen Pflichtverletzung. Es gilt das sogenannte Verstoßprinzip, das heißt der Versicherungsfall ist das berufliche Fehlverhalten, das zu späteren Haftpflichtansprüchen Dritter führen kann.

Dabei ist ein Vermögensschaden ein finanzieller Nachteil, den jemand erleidet, weil er zum Beispiel von seiner Finanz- oder Unternehmensberaterin oder seinem Finanz- oder Unternehmensberater einen schlechten Rat erhalten hat. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt die Verluste, wenn der Ratschlag nicht mutwillig zu einem Vermögensschaden geführt hat.
 

In bestimmten Branchen sind die finanziellen Folgen eines Berufsversehens besonders schwerwiegend. Dazu zählen rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, für die eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deshalb gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen

•    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
•    Notarinnen und Notare,
•    Steuerberaterinnen und Steuerberater und
•    Wirtschaftprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.