Die Vertrauensschadenversicherung schützt vor den Folgen krimineller Straftaten im Geschäftsverkehr Ihres Unternehmens.
Hierbei geht es um unerlaubte Handlungen, wie zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Geheimnisverrat oder Sachbeschädigung, die sogenannte „Vertrauenspersonen“ dem versicherten Unternehmen oder einem Dritten zufügen.
Vertrauenspersonen sind unter anderem sämtliche Mitarbeitende des Versicherungsnehmers: Vom Vorstand über die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer bis hin zu Aushilfen und Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern, außerdem auch auf Ihrem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Dienstleister oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Vertrauensschadenversicherung bietet jedoch nicht nur Schutz von „innen“, sondern auch gegenüber externen Risiken. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schadenszenarien des „Social Engineering“, bei denen Betrüger jeweils mittels gefälschter Anweisung, Bestellung oder Rechnung eine Vertrauensperson über ihre Identität täuschen und diese veranlassen, eine Warenlieferung oder eine Zahlung für ein versichertes Unternehmen auszuführen.
Was ist versichert?
Der Schutz für die Vertrauensschadenversicherung umfasst unter anderem
• Vertrauensschäden (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue),
• Computermissbrauch bzw. Computerbetrug, begangen von Vertrauenspersonen,
• Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs,
• Betrug durch gefälschte Anweisungen („Fake President“),
• Reputationsschäden,
• externe und interne Schadenermittlungs-/Rechtsverfolgungskosten,
• Identitätsdiebstahl.
PP Business Protection bietet Ihnen einen umfangreichen Überblick über aktuelle Versicherungsmöglichkeiten und die neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen das Risiko Ihres Unternehmens als Basis für die Gestaltung eines optimalen Absicherungskonzeptes.